Stellenausschreibung: teilzeitbeschäftigte Reinigungskraft
Die Marktgemeinde Lembach i.M. stellt ehestmöglich eine teilzeitbeschäftigte Reinigungskraft ein! Bewerbungsfrist wurde bis 15. Mai 2020 verlängert.
Die Marktgemeinde Lembach i.M. stellt ehestmöglich eine teilzeitbeschäftigte Reinigungskraft für die Reinigung der Gebäude im Gemeinde- und Schulbereich ein!
Gemäß §§ 8 und 9 Oö. Gemeindedienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 idgF. werden aufgrund des Gemeindevorstandsbeschlusses vom 06. März 2020 folgende Dienstposten zur Besetzung öffentlich ausgeschrieben:
eine teilzeitbeschäftigte Reinigungskraft
im Ausmaß von 20 oder 24 Wochenstunden – Bewerbungsfrist wurde verlängert
(genaue Beschäftigungsausmaße nach Vereinbarung)
Dienstbeginn: ehestmöglich
Beschäftigungsausmaß: 50 % oder 60 % (20 oder 24 Stunden pro Woche)
Einreihung: Funktionslaufbahn GD 25.1 (Reinigungskraft)
Arbeitszeiten:
Montag bis Freitag: Nachmittag
Zusätzlich an einem Tag pro Woche Frühaufsicht von 6.30 Uhr bis 8.30 Uhr.
Bei einem Beschäftigungsausmaß von 50 % ist ein Tag zusätzlich frei.
Die genauen Arbeitszeiten werden nach der Aufnahme vereinbart und sind auch vom Stundenplan der Schulen abhängig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach Veranstaltungen in der Alfons Dorfner Halle fallweise auch am Wochenende Reinigungsarbeiten durchgeführt werden müssen.
Aufgabenbereich:
Reinigung der Gebäude im Gemeinde- und Schulbereich
Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen:
– Österreichische Staatsbürgerschaft (bzw. Staatsangehörigkeit eines Landes, dessen Angehörigen auf Grund von Staatsverträgen im Rahmen der europäischen Integration dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren sind wie Inländern)
– Volle Handlungsfähigkeit und einwandfreies Vorleben
– Persönliche, insbesondere gesundheitliche Eignung für die vorgesehene Verwendung
Allgemeine Informationen:
Die Aufnahme erfolgt in ein Vertragsbedienstetenverhältnis zur Marktgemeinde Lembach, davon der erste Monat auf Probe.
Die Entlohnung ist im Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002, LGBl. Nr. 52/2002, bzw. in der Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung, LGBl. Nr. 53/2002, jeweils in der geltenden Fassung, geregelt.
Das Gehalt beträgt demnach bei einem Beschäftigungsausmaß von 50 % mindestens 892,75 brutto pro Monat sowie bei einem Beschäftigungsausmaß von 60 % mindestens 1.071,30 brutto pro Monat und ist abhängig von der Vordienstzeitenanrechnung.
Interessent/-innen mögen die Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf bis spätestens
15. Mai 2020
an das Marktgemeindeamt Lembach richten.
Hinweis: Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung werden nicht ersetzt. Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten bei der Gemeinde Lembach zu.
Der Personalbeirat der Marktgemeinde Lembach reiht die Bewerber/innen nach festgelegten Kriterien, über die Aufnahme entscheidet schließlich der Gemeindevorstand.
Für weitere Auskünfte steht der Gemeindeamtsleiter unter der Tel.Nr. (07286) 82 55-11 gerne zur Verfügung.