Stellenausschreibung: Vollbeschäftigte Bürokraft für die Gemeindekanzlei als Karenzvertretung
Die Gemeinde Hörbich stellt ehestmöglich eine vollbeschäftigte Bürokraft für die Gemeindekanzlei als Karenzvertretung ein!
LEMBACH (05.04.2019) – Gemäß §§ 8 und 9 Oö. Gemeindedienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 idgF. wird aufgrund des Gemeindevorstandsbeschlusses vom 1. April 2019 folgender Dienstposten zur Besetzung öffentlich ausgeschrieben:
Qualifizierte/r Sachbearbeiter/in als Karenzvertretung
Dienstbeginn: Ehestmöglich, spätestens am 1. Juli 2019
Beschäftigungsausmaß: 100 % (= 40 Stunden pro Woche)
Einreihung: Funktionslaufbahn GD 17.5 (Qualifizierte/r Sachbearbeiter/in)
Hinweis: Die Anstellung erfolgt befristet auf die Dauer des Karenzurlaubes (voraussichtlich mindestens 2 Jahre).
Arbeitszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 7.00 12.00 und von 13.00 17.30 Uhr
Mittwoch von 7.00 13.00 Uhr, Freitag von 7.00 12.30 Uhr
Fallweise Schriftführer-Tätigkeit bei Sitzungen am Abend
Aufgabenbereich (auszugsweise:)
- Allgemeiner Verwaltungsdienst
- Bauwesen
- Meldewesen
- Wahlen
- Parteienverkehr und Bürgerservice
Besondere Aufnahmevoraussetzungen:
- Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann/frau, Verwaltungsassistent/in oder eines verwandten Berufes bzw. Maturaniveau
- Sehr gute EDV-Kenntnisse (u.a. Word, Excel)
- Gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- Genauigkeit, Verlässlichkeit, Flexibilität und Teamfähigkeit
- Männliche Bewerber haben den Nachweis über den abgeleisteten Präsenz- bzw. Zivildienst zu erbringen, sofern die gesundheitliche Eignung dafür gegeben war.
Erwünscht ist:
Berufspraxis im Gemeindedienst (Verwaltung) oder einschlägige Büropraxis
Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen:
- Österreichische Staatsbürgerschaft (bzw. Staatsangehörigkeit eines Landes, dessen Angehörigen auf Grund von Staatsverträgen im Rahmen der europäischen Integration dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren sind wie Inländern)
- Volle Handlungsfähigkeit und einwandfreies Vorleben
- Persönliche, gesundheitliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung
Allgemeine Informationen:
Die Aufnahme erfolgt in ein Vertragsbedienstetenverhältnis zur Gemeinde Hörbich, davon der erste Monat auf Probe.
Die Entlohnung ist im Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002, LGBl. Nr. 52/2002, bzw. in der Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung, LGBl. Nr. 53/2002, jeweils in der geltenden Fassung, geregelt. Das Gehalt beträgt demnach mindestens 2.264,20 brutto pro Monat und ist abhängig von der Vordienstzeitenanrechnung.
Interessenten/innen mögen die Bewerbungsunterlagen samt den entsprechenden Beilagen (Lebenslauf, Urkunden, Zeugnisse) bis spätestens
15. Mai 2019
an das Gemeindeamt Hörbich richten.
Hinweis: Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung werden nicht ersetzt. Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten bei der Gemeinde Hörbich zu.
Der Personalbeirat der Gemeinde Hörbich reiht die Bewerber/innen nach festgelegten Kriterien, über die Aufnahme entscheidet schließlich der Gemeindevorstand.
Für weitere Auskünfte steht Gemeindeamtsleiter Günter Peherstorfer unter der Tel.Nr. (07286) 82 55-11 gerne zur Verfügung.