INFORMATION der Marktgemeinde Lembach i.M.

Private Wasser-Absperrschieber müssen beschildert werden.

LEMBACH(08.02.2019) – Laut Vorgabe des Landes Oberösterreich muss die Gemeinde alle privaten Wasser-Absperrschieber mit Hinweisschildern markieren, damit diese bei Bedarf schnell gefunden und abgedreht werden können.

Aus diesem Grund werden die Gemeindearbeiter in den nächsten Monaten bzw. Jahren alle Hauseigentümer diesbezüglich kontaktieren.

Alle Hauseigentümer werden ersucht, bereits im Vorfeld einen geeigneten Platz für das ca. 15 x 10 cm große Hinweisschild (z.B. Haus- oder Gartenmauer im Nahbereich) zu suchen. Die Kosten für die Beschilderung übernimmt die Gemeinde.

VIELEN DANK FÜR IHR VERSTÄNDNIS!

Profilbild von Redakteure MARKTGEMEINDE
Marktgemeinde Lembach Redakteure MARKTGEMEINDE
Verfasst am: 08.02.2019
Zugriffe: 633