Heizkostenzuschuss des Landes OÖ
Antragsfrist: 8. Jänner 2018 bis 13. April 2018
LEMBACH (08.01.2018): Die oö. Landesregierung hat für die Heizperiode 2017/2018 die Gewährung eines Heizkostenzuschusses in der Höhe von 152,00 an sozial bedürftige Personen beschlossen.
Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt (der Wohnung) lebenden Personen die Summe der folgenden anzuwendenden Einkommensgrenzen nicht übersteigt:
- Alleinstehende: 889,84 Euro
- Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.334,17 Euro
- Kinder: 166,37 Euro
Bei Haushaltsgemeinschaft von Eltern(teilen) mit erwachsenen, selbsterhaltungsfähigen Kindern ist für das „Kind“ die für eine alleinstehende Person festgelegte Einkommensgrenze von 889,84 anzuwenden; bei gemeinsamem Haushalt von Geschwistern jeweils dieser Richtsatz.
Die Antragsstellung muss bis spätestens 13. April 2018 erfolgen. Für sämtliche Anträge sind die Einkommensverhältnisse und Ausgleichszulagenrichtsätze für das Jahr 2017 anzuwenden.
Nähere Informationen und die Antragsformulare sind am Gemeindeamt erhältlich.