Stellenausschreibung: Vollbeschäftigte Bürokraft für die Gemeindekanzlei
Die Marktgemeinde Lembach i.M. stellt ehestmöglich eine vollbeschäftigte Bürokraft für die Gemeindekanzlei als Karenzvertretung ein!
LEMBACH (13.02.2017) – Gemäß §§ 8 und 9 Oö. Gemeindedienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 idgF wird aufgrund des Gemeindevorstandsbeschlusses vom 31. Jänner 2017 folgender Dienstposten zur Besetzung öffentlich ausgeschrieben:
Vollbeschäftigte Bürokraft für die Gemeindekanzlei als Karenzvertretung
Dienstbeginn: Ehestmöglich, spätestens am 1. Juni 2017
Beschäftigungsausmaß: 100 % (= 40 Stunden pro Woche)
Einreihung: Funktionslaufbahn GD 20.3 (Mitarbeiter/in im Verwaltungsdienst mit zusätzlicher Verwendung)
Hinweis: Die Anstellung erfolgt befristet auf die Dauer des Karenzurlaubes von Verena Heitzinger (voraussichtlich bis 30. September 2019).
Arbeitszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 7.00 12.00 und von 13.00 17.30 Uhr
Mittwoch von 7.00 13.00 Uhr, Freitag von 7.00 12.30 Uhr
Fallweise Schriftführer-Tätigkeit bei Sitzungen am Abend
Aufgabenbereich (auszugsweise):
Allgemeiner Verwaltungsdienst, Meldewesen, Tourismusangelegenheiten, Veranstaltungskalender, Wartung Homepage, Schriftführertätigkeit bei Sitzungen, Wohnungsangelegenheiten (Sozialer Wohnbau), Parteienverkehr und Bürgerservice, aber auch Einsatz in allen anderen Bereichen möglich
Besondere Aufnahmevoraussetzungen:
Erwünscht ist:
Berufspraxis im Gemeindedienst (Verwaltung) oder einschlägige Büropraxis
Weitere Informationen:
Die in der Oö. Gemeinde-Dienstausbildungsverordnung 2005 vorgesehene Dienstausbildung ist innerhalb der darin vorgesehenen Frist abzulegen, sofern diese nicht nach dieser Verordnung oder nach der bis 2005 geltenden Oö. Gemeinde-Dienstprüfungsverordnung bereits erfolgreich abgelegt wurde oder diese ersetzt werden kann.
Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen:
Allgemeine Informationen:
Die Aufnahme erfolgt in ein auf die Dauer des Karenzurlaubes von Verena Heitzinger befristetes Vertragsbedienstetenverhältnis zur Marktgemeinde Lembach, davon der erste Monat auf Probe.
Die Entlohnung ist im Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002, LGBl. Nr. 52/2002, bzw. in der Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung, LGBl. Nr. 53/2002, jeweils in der geltenden Fassung, geregelt. Das Gehalt beträgt demnach mindestens 1.884,70 brutto pro Monat und ist abhängig von der Vordienstzeitenanrechnung.
Das Gehalt beträgt während des ersten Jahres im Gemeindedienst 95 % des Gehaltsansatzes der Funktionslaufbahn GD 20, somit mindestens 1.790,47 brutto pro Monat.
Interessent/-innen mögen die Bewerbungsunterlagen samt den entsprechenden Beilagen (Lebenslauf, Urkunden, Zeugnisse über Aus- und Fortbildung) bis spätestens
10. März 2017
an das Marktgemeindeamt Lembach richten.
Hinweis: Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung werden nicht ersetzt.
Der Personalbeirat der Marktgemeinde Lembach reiht die Bewerber/innen nach festgelegten Kriterien, über die Aufnahme entscheidet schließlich der Gemeindevorstand.
Für weitere Auskünfte steht der Gemeindeamtsleiter unter der Tel.Nr. (07286) 82 55-11 gerne zur Verfügung.