Aktuelle Informationen zur Geflügelpestsituation

Mit einer Aufhebung der Stallpflicht ist keinesfalls vor Mitte April 2017 zu rechnen!

LEMBACH (09.03.2017): In Oberösterreich wurden bis jetzt 6 positive Wildvögel (Wasservögel und Greifvögel) festgestellt, aktuell sind 2 Ausbrüche in den letzten 2 Wochen bestätigt worden.

Darüber hinaus mussten erst Ende Februar aufgrund von Ausbrüchen bei Nutzgeflügel in Tschechien und der Slowakei Sperrzonen für Nutzgeflügel in grenznahen Gebieten Niederösterreichs eingerichtet werden.

Daher ist nach wie vor von einem aktuell hohen Verschleppungsrisiko von Wildgeflügelpest in heimische Nutzgeflügelbestände auszugehen und mit der Aufhebung der Stallpflicht daher keinesfalls vor Mitte April 2017 zu rechnen.

An die Bestimmungen betreffend der Stallpflicht für Nutzgeflügel darf erinnert werden:

Maßnahmen gem. § 8 der Geflügelpest Verordnung sind unter anderem:

  • das Gebot Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel dauerhaft in Stallungen unterzubringen („Stallpflicht„) – geschlossene Haltungsvorrichtungen, die zumindest oben abgedeckt sind
  • das Verbot Tiere mit Wasser zu tränken, zu dem auch Wildvögel Zugang haben
  • die Vorschrift, dass Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften, die mit Geflügel in Kontakt waren, sorgfältig zu reinigen und desinfizieren sind
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, ist für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren
  • es besteht eine Meldepflicht bei der Bezirkshauptmannschaft für Veranstaltungen wie Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkte, Tierbörsen und sonstige Veranstaltungen, bei denen Geflügel oder andere Vögel (alle Arten) ausgestellt, getauscht, gehandelt oder vorgeführt werden, sowie Vogelflugwettbewerbe

Diese Bestimmungen betreffen alle Betriebe und Personen, die Geflügel halten, egal ob kommerziell oder privat.

Was tun bei Fund?

  • Einzeltiere sind nicht auffällig, erst mehrere.
  • Verendet aufgefundene Wasser- und Greifvögel nicht berühren.
  • Fundort der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde/Amtstierarzt (07289-8851-69471) melden. Außerhalb der Dienstzeit ist die Meldung an die Rufbereitschaft der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach im Wege der nächsten Polizeiinspektion zu ersatten.

Weitere Informationen des Landes Oberösterreich:

Für aktuelle und weitere Informationen darf auf die Homepage des Landes Oberösterreichs hingewiesen werden: http://www.land-oberoesterreich.gv.at/182684.htm

Pfad:
www.land-oberoesterreich.gv.at -> Themen -> Land- und Forstwirtschaft -> Veterinärmedizin -> Tierseuchenbekämpfung -> Vogelgrippe

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Marktgemeinde Lembach Redakteure MARKTGEMEINDE
Verfasst am: 09.03.2017
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