Antraglose Familienbeihilfe bei der Geburt Ihres Kindes
Ein Service für Familien
LEMBACH (21.05.2015) – Das Bundesministerium für Familien und Jugend und das Bundesministerium für Finanzen haben das gemeinsame Ziel, Eltern den Erhalt der Familienbeihilfe bei der Geburt ihres Kindes so einfach wie möglich zu machen.
Deshalb wurde mit Anfang Mai die „Antraglose Familienbeihilfe bei der Geburt eines Kindes“ eingeführt.
Was bedeutet das für frisch gebackene Eltern? – Lesen Sie Näheres auf der Homepage der Gemeinden Lembach i.M. und Hörbich.