Oö Kinderbetreuungsbonus – NEU

75 % mehr Förderung

Bild zum Bericht Oö Kinderbetreuungsbonus – NEU
Wahlfreiheit der Eltern

Viele Eltern wünschen sich, ihre Kinder möglichst lange selbst betreuen zu können. Es liegt im Ermessen der Eltern, wann sie ihre Kinder in eine Kinderbetreuungseinrichtung geben. Auch wenn diese inzwischen beitragsfrei für die Eltern sind, entscheiden sich viel Elternteile, diese wertvolle Zeit vor dem verpflichtenden Kindergarten selbst mit ihrem Nachwuchs zu verbringen oder für ein kleineres Stundenausmaß eine Tagesmutter zu engagieren.

Um dies leichter zu ermöglichen, stellt Familienreferent LH-Stv. Franz Hiesl mit dem Oö. Kinderbetreuungsbonus eine finanzielle Unterstützung zur Verfügung, die all jene in Anspruch nehmen können, die für ihr Kind nach dem 3. Geburtstag also nach Auslaufen des maximalen Bezugszeitraumes des Kinderbetreuungsgeldes des Bundes den beitragsfreien Kindergarten nicht in Anspruch nehmen. Beantragt kann die Förderung bis maximal zum Beginn des verpflichtenden Kindergartenjahres werden. Dieses beginnt mit dem auf den 5. Geburtstag folgende Kindergarten-Arbeitsjahr.

Der neue Oö. Kinderbetreuungsbonus wird rückwirkend mit 1. September 2009 eingeführt und in der Höhe von 700 Euro im Jahr ausbezahlt. Dies bedeutet eine Erhöhung von 75 % zum bisherigen Bonus. „Da der Kindergarten für alle beitragsfrei ist, wird auch der neue Kinderbetreuungsbonus ohne Einkommensgrenzen ausbezahlt“, erläutert Familienreferent Franz Hiesl. Wichtig in diesem Zusammenhang ist jedoch, dass jene, für die der Kindergartenbesuch aufgrund von Sprachdefiziten von besonderer Bedeutung ist, von dieser Förderung ausgenommen sind. Demnach ist der Kinderbetreuungsbonus auf EU-Inländer beschränkt.

Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen. Die Eltern geben bei der Antragstellung das voraussichtliche Datum des erstmaligen Kindergartenbesuches an. Bereits nach Antragstellung wird ein Teilbetrag überwiesen.

Nach dem Nachweis des Beginns des Kindergartenbesuches wird der zweite Teilbetrag für die Monate der Nichtinanspruchnahme der beitragsfreien Kindergartens der Betrag von 700 Euro im Jahr gerechnet für die Monate vom 37. Lebensmonat bis zum Kindergarteneintritt (max. bis zum Beginn des verpflichtenden Kindergartenjahres) ausbezahlt. Zeiträume von zwei oder drei Monaten werden in einem Betrag zur Auszahlung gebracht.

LH-Stv. Franz Hiesl: „Wir rechnen mit bis zu 3000 Kindern, für die die Förderung im Jahr ausgeschüttet werden kann, wobei die Zeiträume für die Gewährung zwischen 2 Monaten und 3 Jahren variieren können. Der neue Oö. Kinderbetreuungsbonus ist für mich ein wichtiger Baustein in der Wahlfreiheit für die Eltern.“

Hier kommen Sie zum Antragsformular für den OÖ Kinderbetreuungsbonus NEU: http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xbcr/SID-B3F54B42-92819AE1/ooe/BGD_E46_Kinderbetreuungsbonus.pdf

Quelle: Gemeinde Lembach (12.11.2009)

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Lembach Online Josef REINTHALER Medien
Verfasst am: 18.11.2009
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