Rauchzeichen durch Sonnwendfeuer

Klimaschutz ganz privat

Denken Sie auch bei Sonnwend- und Lagerfeuern an den Klimaschutz!

Das Verbrennen von nicht biogenen Materialien – wie Abfällen aller Art, Altreifen, behandeltes Altholz, Kunststoffe, Kartonagen,…!
– ist außerhalb dafür bestimmter Anlagen grundsätzlich verboten.

Aber auch beim Verbrennen von biogenen Stoffen, wie Stroh, Laub, Holz, Baum- und Grasschnitt entstehen neue Schadstoffe, wie Dioxine oder aromatische Kohlenwasserstoffe und zwar umso mehr, je unvollständiger die Verbrennung ist, wie dies bei Feuern im Freien der Fall ist.

Ob, bzw. wann biogene Abfälle verbrannt werden dürfen, können Sie auf der Homepage der Marktgemeinde Lembach i.M. www.gemeinde-lembach.at nachlesen.

Die Kompostierung von organischen Abfällen ist jedoch auch im Hausgartenbereich der Verbrennung unbedingt vorzuziehen.

Das OÖ Luftreinhaltegesetz erlaubt Lagerfeuer, Brauchtumsfeuer, Grillfeuer,
sofern dabei nicht gesundheits-, klima- und umweltschädigende Emissionen durch das Verbrennen von Abfällen verursacht werden.

Profilbild von Willi HOPFNER
LembachOnline - Marktgemeinde Lembach i.M. Willi HOPFNER
Verfasst am: 20.06.2007
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