Heizkostenzuschuss 2006/2007

Bei den Lembacher Nachrichten hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen!

LEMBACH (27.12.2006) – In der letzten Ausgabe der Lembacher Nachrichten wurde über den Heizkostenzuschuss des Landes Oberösterreich berichtet. Leider wurden in diesem Artikel irrtümlich die Beträge (Einkommensgrenzen) aus dem Vorjahr angeführt. Nachstehend sind die gültigen Richtsätze ersichtlich.

Heizkostenzuschuss des Landes Oberösterreich

Die oö. Landesregierung hat für die Heizperiode 2006/2007 wieder die Gewährung eines Heizkostenzuschusses an sozial bedürftige Personen beschlossen. Der Zuschuss kann am Gemeindeamt beantragt werden.

Richtlinien für die Gewährung:

Für die Beheizung einer Wohnung (gleichgültig mit welchem Energieträger) wird an sozial bedürftige Personen ein Zuschuss in der Höhe von 162 Euro gewährt.

Werden die oben angeführten Richtsätze um bis zu 50 Euro überschritten, wird noch ein Heizkostenzuschuss von 81 Euro gewährt.

Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die Summe der folgenden anzuwendenden Ausgleichszulagenrichtsätze (siehe nachstehende Beträge) nicht übersteigt:


Alleinstehender: 703,80 Euro
Ehepaar / Lebensgemeinschaft: 1.077,11 Euro
je Kind: 102,84 Euro

Bei Haushaltsgemeinschaft von Eltern(teilen) mit erwachsenen, selbsterhaltungsfähigen Kind(ern) ist für das „Kind“ der Richtsatz für eine alleinstehende Person (703,80 Euro) anzuwenden; bei gemeinsamen Haushalt von Geschwistern jeweils dieser Richtsatz.

Die Antragstellung des Heizkostenzuschusses muss bis spätestens 13. April 2007 erfolgen, wobei für sämtliche Anträge sowohl die Einkommensverhältnisse als auch die Ausgleichszulagenrichtsätze für das Jahr 2006 anzuwenden sind.

Ein Heizkostenzuschuss kann nur jenen Personen gewährt werden, die auch tatsächlich für Heizkosten aufzukommen haben. Demnach ist die Gewährung eines Zuschusses an jene Personen ausgeschlossen, bei denen vertraglich sichergestellt ist, dass für ihre Heizkosten Dritte aufzukommen haben (z.B. im Rahmen eines Übergabevertrages). In diesem Sinne gilt dasselbe für Personen, die ihren Brennstoffbedarf aus eigenen Energiequellen abdecken können.

Profilbild von Günter PEHERSTORFER
Günter Peherstorfer Günter PEHERSTORFER
Verfasst am: 27.12.2006
Zugriffe: 105